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Behandlung - welche Möglichkeiten gibt es?
Die Entscheidung zur sofortigen operativen Wiederherstellung der
Strombahn richtet sich maßgeblich nach dem Ausmaß der Mangeldurchblutung und der sich
daraus ergebenden Amputationsgefährdung.
Eine alleinige medikamentöse Behandlung (Heparingabe, durchblutungssteigernde
Medikamente) ist nur bei sehr Embolien kleinerer Gefaesse unter laufender Beobachtung der
Beschwerden ratsam. Bei einer arteriellen Thrombose richtet sich die Behandlung nach der
klinischen Symptomen.
Bei akutem embolischem Verschluss der Gliedmaßenarterien ist die Embolektomie nach wie
vor die Methode der Wahl. Die Verfeinerung der gefäßchirurgischen Technik erlaubt
Eingriffe bis in Höhe des oberen Sprunggelenks und bis zum Hohlhandbogen. Die Operation
ist kurz, kann unter Umständen in örtlicher Betäubung durchgeführt werden und ist
somit wenig belastend. Der Behandlungserfolg tritt unmittelbar ein. Der chirurgische
Eingriff ist umso dringlicher, je ausgeprägter die Beschwerden der Mangeldurchblutung
sind (z.B. embolischer Aortenverschluß). Prinzipiell sind jedoch auch akute embolische
Verschlüsse mit gerinnselauflösenden Medikamenten vor allem als lokale Lysetherapie
behandelbar. Es besteht damit bei fehlender Operationsmöglichkeit sowie unter Umständen
bei erneuten Gefäßverschlüssen nach Embolektomie eine echte Alternative der Behandlung.
Bestehen bei einer arteriellen Thrombose ausgeprägte Symptome, ist in der Regel die sich
unmittelbar an die Gefässdarstellung anschließende gerinnselauflösende Behandlung über
einen Katheter die Methode der Wahl (Lysebehandlung, am besten als Infiltrationslyse). Sie
ist jedoch nur so lange vertretbar, so lange nicht die Toleranzzeit einer
Mangeldurchblutung der Gliedmaße überschritten wird. Als Anhaltspunkt für die Toleranz
der Muskulatur kann die 6-Stunden-Grenze gelten, jedoch sind auch Gliedmaßenverluste
unterhalb dieser Zeitgrenze möglich.
Ist die Blutgerinnsel auflösende Behandlung über einen Katheter erfolgreich, kann die
zugrunde liegende Gefässveränderung (z.B. Gefaesseinengung oder chronischer
Gefaessverschluss) durch weitere Kathetertechniken oder operative Maßnahmen korrigiert
werden. Ist aufgrund der klinischen Symptomatik aus Zeitgründen ein chirurgisches
Vorgehen notwendig - d.h. der Erfolg einer gerinnselauflösenden Behandlung ist nicht
innerhalb der Toleranzzeit des Gewebes zu erwarten-, muß eine Lysetherapie unter
Operationsbedingungen, bzw. eine Operation erfolgen.
Ist es durch die Ischämie nur zu einer funktionellen Schädigung der Muskulatur gekommen,
ist eine weitere Beeinträchtigung anderer Organsysteme unwahrscheinlich. Hat die
Ischämie dagegen zu einer massiven Schädigung der Muskulatur geführt, muß mit dem sog.
Tourniquet-Syndrom gerechnet werden. In diesem Fall ist eine intensive medizinische
Überwachung und Behandlung erforderlich.
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