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Behandlung - welche Möglichkeiten gibt es?

Die Entscheidung zur sofortigen operativen Wiederherstellung der Strombahn richtet sich maßgeblich nach dem Ausmaß der Mangeldurchblutung und der sich daraus ergebenden Amputationsgefährdung.

Eine alleinige medikamentöse Behandlung  (Heparingabe, durchblutungssteigernde Medikamente) ist nur bei sehr Embolien kleinerer Gefaesse unter laufender Beobachtung der Beschwerden ratsam. Bei einer arteriellen Thrombose richtet sich die Behandlung nach der klinischen Symptomen.

Bei akutem embolischem Verschluss der Gliedmaßenarterien ist die Embolektomie nach wie vor die Methode der Wahl. Die Verfeinerung der gefäßchirurgischen Technik erlaubt Eingriffe bis in Höhe des oberen Sprunggelenks und bis zum Hohlhandbogen. Die Operation ist kurz, kann unter Umständen in örtlicher Betäubung durchgeführt werden und ist somit wenig belastend. Der Behandlungserfolg tritt unmittelbar ein. Der chirurgische Eingriff ist umso dringlicher, je ausgeprägter die Beschwerden der Mangeldurchblutung sind (z.B. embolischer Aortenverschluß). Prinzipiell sind jedoch auch akute embolische Verschlüsse mit gerinnselauflösenden Medikamenten vor allem als lokale Lysetherapie behandelbar. Es besteht damit bei fehlender Operationsmöglichkeit sowie unter Umständen bei erneuten Gefäßverschlüssen nach Embolektomie eine echte Alternative der Behandlung.

Bestehen bei einer arteriellen Thrombose ausgeprägte Symptome, ist in der Regel die sich unmittelbar an die Gefässdarstellung anschließende gerinnselauflösende Behandlung über einen Katheter die Methode der Wahl (Lysebehandlung, am besten als Infiltrationslyse). Sie ist jedoch nur so lange vertretbar, so lange nicht die Toleranzzeit einer Mangeldurchblutung der Gliedmaße überschritten wird. Als Anhaltspunkt für die Toleranz
der Muskulatur kann die 6-Stunden-Grenze gelten, jedoch sind auch Gliedmaßenverluste unterhalb dieser Zeitgrenze möglich.

Ist die Blutgerinnsel auflösende Behandlung über einen Katheter erfolgreich, kann die zugrunde liegende Gefässveränderung (z.B. Gefaesseinengung oder chronischer Gefaessverschluss) durch weitere Kathetertechniken oder operative Maßnahmen korrigiert werden.  Ist aufgrund der klinischen Symptomatik aus Zeitgründen ein chirurgisches Vorgehen notwendig - d.h. der Erfolg einer gerinnselauflösenden Behandlung ist nicht innerhalb der Toleranzzeit des Gewebes zu erwarten-, muß eine Lysetherapie unter Operationsbedingungen, bzw. eine Operation erfolgen.

Ist es durch die Ischämie nur zu einer funktionellen Schädigung der Muskulatur gekommen, ist eine weitere Beeinträchtigung anderer Organsysteme unwahrscheinlich. Hat die Ischämie dagegen zu einer massiven Schädigung der Muskulatur geführt, muß mit dem sog. Tourniquet-Syndrom gerechnet werden. In diesem Fall ist eine intensive medizinische Überwachung und Behandlung erforderlich.

 

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Stand: 04. Februar 2000