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Doppler-Druckmessung - Wie geht das ?

Nach Anlegen der Blutdruckmeßmanschette eines handelsüblichen Blutdruckmeßgerätes am Oberarm wird mit der Doppler-Sonde die Armarterie (A. brachialis) in der Ellenbeuge geortet. Der Manschettendruck wird dann, wie üblich, langsam vermindert. Wenn die erste Blutströmung wieder registriert werden kann, entspricht der Manschettendruck dem Blutdruck in der Arterie. Um klinisch stumme Verschlüsse oder Einengungen der Schultergürtelarterien, die eine Erniedrigung des Armarteriendruckes verursachen können, nicht zu übersehen, erfolgt das gleiche Vorgehen am anderen Arm. Der systolische Blutdruck über den Armarterien gilt als Referenzwert und wird als Systemdruck bezeichnet. Kann bei mehreren Messungen ein gleichbleibender Druckunterschied zwischen beiden Armarterien von mehr als 20- 30 mmHg festgestellt werden, so muß oberhalb der Meßstelle mit den erniedrigten Werten eine Einengung bzw. ein Verschluß der Schultergürtelarterien angenommen werden. Als Systemdruck wird dann der höhere Armarteriendruck bezeichnet.

Nach einer Ruhephase von mindestens 15 Minuten und Anlegen der Blutdruckmanschette kurz oberhalb der gewünschten Meßstelle (bei den Handarterien am Fingergrundgelenk, bei Fußarterien oberhalb der Knöchelregion im Unterschenkelbereich) erfolgt in gleicher Weise eine weitere Druckmessung. Für Screening-Verfahren gilt als Referenzarterie an der unteren Extremität die A. tibialis posterior in Höhe des Innenknöchels, da die A. dorsalis pedis durch physiologische Verlaufsvarianten in etwa 25% der Fälle nicht an gewohnter Stelle palpiert und natürlich auch nicht geortet werden kann. Wird über der untersuchten Gliedmaßenarterie eine Blutdruckerniedrigung gegenüber dem Armblutdruck von mehr als 10 % festgestellt, so spricht dies an der unteren Extremität für einen oberhalb der Meßstelle gelegenen Gefäßverschluß.

An den Armen weisen arterielle Druckerniedrigungen um mehr als 20% auf das Vorliegen eines Verschlusses hin, falls keine Zeichen einer Gefäßspastik (Vasospastik, kühle Akren, Raynaud-Syndrom) bestehen. Ist die Arterie an der gewohnten Stelle nicht zu orten, so muß neben einer ausgesprochen seltenen Lage (Ausnahme: A. dorsalis pedis) ein Verschluß am Ort der Meßstelle angenommen werden. Auch die Höhe der gemessenen systolischen Druckwerte besitzt eine gewisse prognostische Aussagekraft. Bei gut kompensierten Verschlußkrankheiten liegen die Blutdruckwerte über 80 mmHg. Sind trotzdem sehr kurze Gehstrecken aus der Anamnese zu erheben, so muß eine Begleitkrankheit, die zusätzlich die schmerzfreie Gehstrecke hervorruft, überdacht werden. Blutdruckwerte von weniger als 60 mm Hg zeigen eine Amputationsgefahr für die Extremität an. Findet sich keine wesentliche Abweichung vom Armblutdruck und es besteht aber dennoch der Hinweis für eine arterielle Verschlußkrankheit auf Grund des klinischen Befundes, dann ist mit der Doppler-Druckmessung nach Belastung (Zehenstände oder Gehen bis zum Wadenschmerz) eine weitere Unterscheidung möglich.

Liegen Verschlüsse an den Arterien vor, kann in der Phase nach Belastung eine Verminderung des Blutdrucks über mehrere Minuten gemessen werden. Der Druckabfall nach körperlicher Belastung ist auch der Grund, weshalb bei der normalen Druckmessung eine Ruhephase vorgeschaltet werden sollte, um falsch niedrige Drücke zu vermeiden. Bei Patienten mit starren Gefäßwänden (Mönckebergscher Mediasklerose) kann mit der Blutdruckmanschette keine Kompression der Arterien im Bereich des Unterschenkels erfolgen. Die Blutdruckwerte liegen also über 250- 300 mmHg.

 

 

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Stand: 08. Juni 2000